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Allgemeinen Geschäfts und Vertragsbedingungen der „ERLEBNISOASE“

Erlebnisoase: Andreas und Erika Herdt, Pützrather Weg 2, 53797 Lohmar

 

GELTUNGSBEREICH, ÄNDERUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen gelten für die Beziehungen der ERLEBNISOASE und dem jeweiligen Vertragspartner. Dieser wird in allen ERLEBNISOASE-Bedingungen synonym als „Gast“, „Vertragspartner“, „Mitglied“, „Teilnehmer“ oder „Kunde“ bezeichnet.

 

1 Reservierung
  1. Termine sind mindestens 24 Stunden im Voraus zu reservieren.

  2.  „Erlebnisoase“ behält sich das Recht vor, die Reservierung in Absprache mit dem Kunden bei Krankheit eines Mitarbeiters sowie bei technischen oder organisatorischen Problemen zu ändern oder absagen.

 

2. Zahlungsart

2.1 Nach Terminabsprache benötigen wir Ihre Anschrift/E-Mail, um Ihnen per E-Mail die Rechnung Ihrer Buchung zu senden.

 Ihr Termin wird vorgemerkt.

Ist der Betrag auf unser Konto gutgeschrieben, wird die Buchung der „Erlebnisoase“ verbindlich reserviert und Ihnen per E-Mail bestätigt.

2.2 Bei kurzfristige Buchung bitten wir zu berücksichtigen, dass bei der Zahlungsart „Vorkasse“ 1 – 2 Bankarbeitstagen mit einzurechnen sind.

 

3 Buchung Stornierung

3.1 Terminabsage 6 bis 2 Tage müssen im Voraus per E-Mail an eventlocation.lohmar@gmail.de mitgeteilt werden.

Wir berechnen eine Stornogebühr von 60%.

3.2 Terminabsage 1Tag vor Ihrem Buchungstermin Stornogebühr 90%.

Für nicht fristgemäß annullierte oder nicht wahrgenommene Termine ist die Rückerstattung ausgeschlossen.

 

4. Pünktlichkeit

4.1 Bitte erscheinen Sie 10 Minuten vor der vereinbarten Startzeit. Sollten Sie sich verspäten dann rufen Sie uns rechtzeitig an.

Sie werden persönlich empfangen und erhalten eine kurze Einführung in den SPA.

Die Verspätung verkürzt Ihre Aufenthaltszeit und kann gegen Aufpreis verlängert werden.

4.2 Bitte seien Sie pünktlich für den Check-Out an der Rezeption. Sie werden persönlich verabschiedet.

Wir benötigen die Zeit nach Ihrem Aufenthalt um die komplette Reinigung der Anlage für den Folgetermin.

 

5. Haftung Vermieter

Die Leistungen der ERLEBNISOASE werden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erbracht.

 

6. Haftung Mieter

6.1 Der Mieter haftet für Beschädigungen im Veranstaltungsraum oder an dessen Inventar, auch Inventar Dritter, die durch ihn oder Dritte aus seinem Bereich (z. B. Teilnehmer) verursacht werden. Der Vermieter kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten ( z. B. Kaution ) verlangen.

6.2 Der Vermieter behält sich vor, bis 5 Tage nach der Veranstaltung Schäden zu beanstanden, sofern zwischenzeitlich keine andere Veranstaltung in den gleichen Räumen stattgefunden hat.

6.3 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die maximal zugelassene Personenzahl von 120 nicht

überschritten wird. Er hat auf eigene Kosten die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, die eine

Überfüllung verhindern.

6.4 Der Mieter haftet dafür, dass nach der Art der Veranstaltung keine Störung öffentlicher Sicherheit

und Ordnung zu befürchten ist.

6.5  Lautstärke

Unser Haus liegt im Ortskern und ist u.a. von Wohnhäusern umgeben. Deshalb sind bei Veranstaltungen ab 22 Uhr die Fenster und Türen geschlossen zu halten. Musik ist ab 1 Uhr leise zustellen und ab 2 Uhr ganz auszuschalten. Auch aus Rücksicht auf unsere Mitarbeiter bezüglich des Arbeitsschutzes behalten wir uns vor, die Musiker aufzufordern, die Musik leiser zu stellen oder Bässe zu reduzieren.

6.6 Musik im Außenbereich ist nur bei vorheriger Vereinbarung und bis 22 Uhr möglich.

 

7. Aufsichtspflicht

7.1 Der Aufsichtspflicht muss für Kinder kontinuierlich nachgekommen werden, also grundsätzlich ununterbrochen. Für die Kinder muss ersichtlich sein, dass sie durchgehend beaufsichtigt werden. Es muss also sichergestellt werden, dass eine durchgehende Aufsichtsführung vorhanden ist.

7.2 Bei Benutzung des Poolls und vorhandenen Teichs.

Die Aufsichtspflicht liegt immer zu 100 Prozent bei den Eltern oder von den Eltern mit der Aufsicht beauftragten Begleitpersonen! Das gilt besonders für Kinder, die noch nicht schwimmen können. Die hundertprozentige Aufsichtspflicht gilt übrigens nicht nur am Pool, sondern auf dem gesamten Gelände.

 

8. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände.

Vom Kunden oder Teilnehmern mitgebrachte Gegenstände gleich welcher Art befinden sich auf

Gefahr des Kunden im Veranstaltungsraum. Der Vermieter übernimmt für Verlust, Untergang oder

Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

9. Reinigungsgebühr / Müllbeseitigung

Die Räume sind nach der Anmietung vom Mieter aufgeräumt und besenrein zurückzugeben.

9.1 Bei nicht Einhaltung

Sie werden dann durch das hauseigene Personal des Vermieters vollständig gereinigt (hierfür berechnen wir intern eine Gebühr von 29,00 €/Std.(netto)). Je nach Veranstaltungsumfang fällt eine pauschale Reinigungsgebühr zwischen 29.- € und 290.- € an. Sie deckt den Normalfall der Endreinigung nach.

Die pauschale Reinigungsgebühr wird vor der Veranstaltung an den Vermieter oder einen ermächtigten Vertreter übergeben.

Der Mieter hat den angefallenen Müll selbst mitzunehmen und zu entsorgen.

Nur nach Abstimmung mit dem Vermieter können ggf. Kleinstmengen Müll vor Ort gegen einen Aufpreis belassen werden.

 

10. Speisen und Getränke

11.1 Küche wird nur zum Aufwärmen der mitgebrachten Speisen und Getränken genutzt-keine Zubereitung

11.2 Die Lagerung und Vorbereitung von mitgebrachten Speisen oder Getränken im Betrieb erfolgt nach den gesetzlichen Regeln der Lebensmittelhygiene.

In keinem Fall wird bei mitgebrachten Speisen und Getränken eine Haftung für gesundheitliche Schäden vom Vermieter „Erlebnisoase“ übernommen.

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